Interessante Links rund um das Thema Schule
Hilfe, mein Kind hat Kopfläuse!
Merkblatt des Gesundheitsamtes Schweinfurt
unter „Infothek Gesundheitsamt“ zum download
Mitteilungspflicht wegen Erkrankung
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe
des Grundes zu verständigen.
Bitte nutzen Sie dazu unseren Schulmanager.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern muss die Schule sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis setzen und
darauf hinweisen, dass sie für weitere Maßnahmen verantwortlich sind.
Ist eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, so muss die Schule entscheiden, ob und wann es gerechtfertigt ist, die örtlich zuständige
Polizeidienststelle zu verständigen.
Nach § 20 (1) BaySchO Ab. 2 verlangt die Grundschule Gerolzhofen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses/Attest/Krankmeldung
- bei Erkrankung von mehr als 3 Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises (Klasse 4) oder
- wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin oder eines Schülers häufen oder Zweifel an der Krankheit bestehen.
Rechenschwäche
Ausführliche Informationen finden Sie unter
http://www.rechenschwaeche.de/
oder