Freistellung von der OGS
Sollte Ihr Kind für einen längeren Zeitraum oder für das gesamte Schuljahr den Ganztag vor 15.30 Uhr verlassen müssen, muss eine Beurlaubung durch die Schulleitung erfolgen.
Als Gründe zählen ein
- musikalisches oder sportliches Hobby oder
- notwendige, regelmäßig stattfindende Therapien.
Bei einem trifftigem Grund kann Ihr Kind von der OGS fernbleiben, wenn eine Befreiung durch die Schulleitung vorliegt.
Bitte beantragen Sie diese mindestens zwei Tage im Voraus und verwenden Sie dafür den Schulmanager.