Schulberatungsangebote an unserer Schule
"Beratungslehrer", "Schulpsychologen" , Jugendsozialarbeiter an Schulen" und der "Mobile Sonderpädagogische Dienst" (MSD) sind wichtige Personen, um bei Problemen Hilfestellung zu geben. Vor der Kontaktaufnahme mit diesen Personen sollte ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Klassleiter/der Klassleiterin geführt werden.
Beratungsdienste
Wie im vergangenen Schuljahr, so sind auch in diesem Schuljahr verschiedene Beratungsdienste in der Grundschule angesiedelt.
· Beratungslehrer, Herr Braum (Tel. 09382/8818)
· Schulpsychologin, Frau Braum (Tel.: 09721 - 55446)
· mobiler sonderpädagogischer Dienst, Herr Weisheit
(nach Absprache mit den Lehrkräften)
· Jugendsozialarbeit
an Schulen (JaS),
Alle Beratungsangebote sind kostenlos und freiwillig. Dies bedeutet: Jeder kann - keiner muss - die Beratung wahrnehmen.
Übersicht über Beratungs- und Hilfsangebote
(z.B. bei Depressionen, Angststörungen, Gewalt, Sucht/ Drogen)
Region Schweinfurt
Schule |
Lehrkräfte der Grundschule Gerolzhofen Tel. 09382/310070 Beratungslehrkraft, Herr Braum, Tel.: 09382/8818 Schulpsychologin, Frau Braum, Tel. 09721/55466 Staatliche Schulberatungsstelle für Unterfranken: Staatliche Schulpsychologen/innen für alle Schularten; Ludwigkai 4, 97072 Würzburg, Tel. 0931/7945-410 |
Therapeuten und Ärzte |
Kinderarzt* Ihres Vertrauens Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychologen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie Auskunft über aktuelle Kontaktdaten gibt die Arzt-/ Therapeutensuche unter www.kvb.de Koordinationsstelle der KVB in Bayreuth, Tel. 0921/ 787765-40410 informiert über aktuell freie Kapazitäten Terminservicestelle (TSS) der KVB: Tel. 0921/ 787765-55020 (Fachärzte) oder 0921/ 787765-55030 (psychotherapeutische Erstgespräche, Akutbehandlungen) Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Leopoldina-Krankenhaus; Gustav-Adolf-Str. 8, 97422 Schweinfurt, Tel. 09721/720-3374, kjp@leopoldina.de |
* Namen und Adressen der Kinder-/ Fachärzte und Therapeuten dürfen
in dieser Übersicht nicht veröffentlich werden
Weitere Ansprechpartner |
Erziehungsberatungsstelle für Eltern und Jugend für Stadt und den Landkreis Schweinfurt: Am Zeughaus 2, 97421 Schweinfurt, Tel. 09721/51-7888, erziehungsberatung@schweinfurt.de Sozialpsychiatrischer Dienst Schweinfurt (Caritasverband): Deutschhöfer Straße 7, 97422 Schweinfurt, Tel.: 09721/715855, SpDi@caritas-schweinfurt.de Diakonisches Werk Schweinfurt e. V.: An den Schanzen 6, 97421 Schweinfurt, Tel. 09721/2087102, sozialdienst@diakonie-schweinfurt.de Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon: Tel. 116111 (Mo.-Sa. 14-20 Uhr); Elterntelefon: 0800/1110550 (Mo.-Fr. 9-11 Uhr, Di.+Do. 17-19 Uhr) Telefonseelsorge: Tel. 0800/1110111, 0800/1110222, 116123 (24 Stunden an 365 Tagen erreichbar) Jugend- und Kindertelefon Schweinfurt: Tel. 0800/5854366 (wähle „JUKIFON“) Krisendienst Würzburg: Tel. 0931/571717 Deutsches Bündnis gegen Depression: Tel. 0800/3344533, www.deutsche-depressionshilfe.de |
Im Internet |
https://jugend.bke-beratung.de (Jugendberatung im Internet)
|
Ergänzende Hinweise zu Beratungsstellen/ Angeboten vor Ort zu anderen Themen:
Sucht/ Drogen |
· Suchtberatung Schweinfurt: Tel. 09721/20955-0 oder suchtberatung@diakonie-schweinfurt.de · Suchtprävention Stadt Schweinfurt: Tel. 09721/201175 oder helmut.backhaus@schweinfurt.de · Suchtprävention Landkreis Schweinfurt: Tel. 09721/55-494 (Drogen) oder 09721/55-461 (Alkohol) |
Gewalt |
Anlaufstelle bei häuslicher oder sexueller Gewalt an Mädchen und Frauen: Tel. 09721/185233 oder Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: Tel. 0800/2255530 (Mo, Mi, Fr 9-14 Uhr, Di, Do 15-20 Uhr) oder www.hilfe-portal-missbrauch.de |
Selbsthilfe |
· Informationen zu Treffen verschiedener Selbsthilfegruppen in Tagespresse |
Schulamtsbezirk Schweinfurt · Stand 09/2024
Lese-Rechtschreib-Störung
Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 wurden die Bestimmungen hinsichtlich der Teilleistungsstörung Lese-Rechtschreib-Störung geändert.
Entsprechend Art. 52 Abs. 5 des BayEuG und § 31 - 36 BaySchO gilt:
-
Begrifflich wird nunmehr gesprochen von Lesestörung, Rechtschreibstörung, Lese-Rechtschreib-Störung.
Andere Begriffe wie Legasthenie, Lese-Rechtschreibschwäche usw. sind überkommen. -
Die Schulleitung ist bei Nachteilsausgleich (z.B. Zeitzugabe bei Leseproben) oder Notenschutz (z.B. keine Benotung bei
Rechtschreibproben) zuständig.
Die Schulleitung erstellt einen Bescheid nach einem schriftlichen Antrag der Eltern und einer schulpsychologischen Stellungnahme.
Eine Diagnose durch einen Kinder- und Jugendpsychiater ist möglich, jedoch nicht mehr notwendig. - Bei der Diagnose "Rechtschreibstörung" werden nach wie vor Nachteilsausgleich und Notenschutz gewährt.
-
Bei der Diagnose Lesestörung muss das Leseverständnis als Grundkompetenz schulischen Deutschunterrichts künftig bewertet
werden (NEU!).
Auf die Bewertung des Vorlesens darf verzichtet werden (NEU!).
Beim Lesen sind Zeitzuschlag, vergrößerte Texte, usw. im Sinne eines Nachteilsausgleich nach wie vor in allen Fächern möglich.
Das Vorlesen von Aufgaben ist in allen Fächern möglich, nicht jedoch bei Leseproben (NEU!).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Braum (Schulpsychologin),
Frau Heining (Schulleiterin)
oder an eine der Klassleiterinnen.
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